Zertifizierungen / Zulassungen
Als Zugangsvoraussetzungen für sensible Wirtschaftsbereiche weisen wir
folgende Genehmigungen vor:
- unbefristete Erlaubnisgenehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
- Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 15 Strahlenschutzverordnung
- Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit
- Eintragung ins Handelsregister
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 12b Atomgesetz
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Zertifizierung der Mitarbeiter nach SCC
- Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001: 2008
Zertifizierung des Unternehmens nach SCP
- Kooperation mit dem Institut für Zahlungssicherheit (IZS)